Zum Inhalt springen
AI Workshop

Kostenlos · Art. 50 gilt seit 2. 8. 2026

Erfüllt Ihre Website Art. 50 des AI Act?

Seit dem 2. August 2026 müssen Besucher erfahren, dass sie mit einer KI sprechen, und Deepfakes müssen gekennzeichnet sein. Geben Sie Ihre Website-Adresse ein: Wir finden Chatbots, KI-Assistenten und KI-Bilder und prüfen, ob der vorgeschriebene Hinweis vorhanden ist.

Ohne Anmeldung. Wir prüfen nur die eingegebene öffentliche Seite und bis zu 6 ihrer Bilder.

Was wir prüfen

Vier Dinge, die Art. 50 von einer Website verlangt

01Art. 50 Abs. 1

Chatbots und KI-Assistenten

Wir erkennen 60+ Chat-Tools (Userlike, moinAI, Cognigy, Tidio, Intercom, Chatbase, Botpress, Smartsupp…) und suchen nach Text, der Besuchern sagt, dass sie mit einer KI sprechen.

02Art. 50 Abs. 2, 4

KI-Bilder und C2PA

In den Bild-Metadaten suchen wir nach C2PA-Nachweisen, dem IPTC-Wert „trainedAlgorithmicMedia“ und Spuren von Tools wie Firefly, DALL·E und Midjourney.

03Art. 50 Abs. 4

Sichtbare KI-Hinweise

Wir suchen nach Hinweisen wie „KI-generiert“ oder „mit KI erstellt“ neben Inhalten, die eine KI erzeugt hat.

04gute Praxis

KI-Richtlinie

Wir prüfen, ob es einen Link zu einer Erklärung über Ihren KI-Einsatz gibt. Das ist keine Pflicht, aber für Aufsicht und Kunden der erste Beleg, dass Sie sich damit befasst haben.

Was das Gesetz sagt

Art. 50 in drei Sätzen

Chatbots: Personen müssen spätestens bei der ersten Interaktion erfahren, dass sie mit einem KI-System interagieren, außer es ist aus dem Kontext offensichtlich. Ein Hinweis in den Nutzungsbedingungen reicht nicht.

Deepfakes: Von KI erzeugte Bilder, Audio- oder Videoinhalte, die echte Personen, Orte oder Ereignisse realistisch zeigen, müssen sichtbar gekennzeichnet werden. Das gilt auch für KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, außer sie wurden echt redaktionell geprüft.

Maschinenlesbare Kennzeichnung: Anbieter generativer KI-Systeme müssen ihre Ausgaben kennzeichnen (z. B. C2PA, Wasserzeichen). Für Systeme, die vor dem 2. 8. 2026 auf dem Markt waren, gilt der 2. 12. 2026.

2. 8. 2026

Art. 50 gilt

15 Mio. €

oder 3 % des Jahresumsatzes: Höchstbußgeld bei Verstößen gegen Art. 50

2. 12. 2026

Frist für die Kennzeichnung bestehender generativer Systeme

Grenzen

Was der Scanner nicht sieht

  • Wir führen kein JavaScript aus. Ein Chat, der über den Google Tag Manager oder erst nach der Cookie-Einwilligung lädt, wird möglicherweise nicht gefunden.
  • Die erste Nachricht des Chatbots sehen wir nicht, sie wird meist im Dashboard des Anbieters eingestellt. Prüfen Sie sie von Hand.
  • Wir prüfen eine Seite und bis zu 6 Bilder. Viele CMS entfernen Metadaten bei der Bildoptimierung, ein Bild ohne Kennzeichnung kann also trotzdem KI sein.
  • Das Ergebnis ist eine technische Prüfung, keine Rechtsberatung. Ob etwas ein Deepfake oder „offensichtlich KI“ ist, hängt vom Kontext ab.

Fragen

Häufige Fragen

Ja. Der AI Act kennt bei den Transparenzpflichten keine Ausnahme nach Unternehmensgröße. Für KMU gilt beim Bußgeld der niedrigere der beiden Beträge (Fixbetrag oder Umsatzanteil).

Art. 50 Abs. 1 verpflichtet formal den Anbieter des KI-Systems. Ein Chatbot auf Ihrer Website, unter Ihrem Namen und mit Ihren Einstellungen, liegt aber praktisch in Ihrer Verantwortung. Am einfachsten ist eine erste Nachricht, die klar sagt, dass es ein KI-Assistent ist.

Kurz und am Anfang des Gesprächs, z. B. „Hallo! Ich bin der KI-Assistent von Firma X. Schreiben Sie ‚Mitarbeiter‘, um mit einem Menschen zu sprechen.“ Er sollte in der Sprache des Besuchers und vor der ersten Antwort sichtbar sein.

Ein sichtbarer Hinweis ist bei Deepfakes Pflicht: Inhalte, die echte Personen, Orte oder Ereignisse realistisch zeigen. Bei offensichtlich illustrativen oder künstlerischen Bildern ist die Pflicht milder, aber ein Hinweis und erhaltene C2PA-Metadaten vermeiden am einfachsten Zweifel.

In Deutschland ist nach dem KI-MIG die Bundesnetzagentur zentrale Marktüberwachungsbehörde; in Österreich ist die KI-Servicestelle der RTR erste Anlaufstelle. Art. 50 gilt als EU-Verordnung unmittelbar, auch in Kroatien, wo das Durchführungsgesetz noch in Arbeit ist.

Wir speichern nur die Domain, die Uhrzeit und das Gesamtergebnis für die Statistik. Ihre IP-Adresse im Klartext und den Seiteninhalt speichern wir nicht.

Interesse anmelden

Monitoring und Maßnahmenpaket

Demnächst: monatliches automatisches Monitoring Ihrer Website und ein fertiges Maßnahmenpaket (KI-Hinweis für den Chatbot, Kennzeichnung von KI-Bildern, Vorlage für eine KI-Richtlinie). Mit der Anmeldung erhalten Sie zusätzlich eine kostenlose manuelle Prüfung einer Seite.

Was Sie interessiert

Kein Spam. Wir nutzen Ihre E-Mail nur, um uns zu den gewählten Tools zu melden; eine Antwort auf unsere E-Mail genügt zum Widerruf.