Chatbots und KI-Assistenten
Wir erkennen 60+ Chat-Tools (Userlike, moinAI, Cognigy, Tidio, Intercom, Chatbase, Botpress, Smartsupp…) und suchen nach Text, der Besuchern sagt, dass sie mit einer KI sprechen.
Kostenlos · Art. 50 gilt seit 2. 8. 2026
Seit dem 2. August 2026 müssen Besucher erfahren, dass sie mit einer KI sprechen, und Deepfakes müssen gekennzeichnet sein. Geben Sie Ihre Website-Adresse ein: Wir finden Chatbots, KI-Assistenten und KI-Bilder und prüfen, ob der vorgeschriebene Hinweis vorhanden ist.
Prüfergebnis
Wir prüfen auch, was der Scanner nicht sieht (die erste Chatbot-Nachricht, Unterseiten, den Blog), und schicken Ihnen eine Liste konkreter Änderungen.
Automatische Prüfung einer Seite, keine Rechtsberatung.
Was wir prüfen
Wir erkennen 60+ Chat-Tools (Userlike, moinAI, Cognigy, Tidio, Intercom, Chatbase, Botpress, Smartsupp…) und suchen nach Text, der Besuchern sagt, dass sie mit einer KI sprechen.
In den Bild-Metadaten suchen wir nach C2PA-Nachweisen, dem IPTC-Wert „trainedAlgorithmicMedia“ und Spuren von Tools wie Firefly, DALL·E und Midjourney.
Wir suchen nach Hinweisen wie „KI-generiert“ oder „mit KI erstellt“ neben Inhalten, die eine KI erzeugt hat.
Wir prüfen, ob es einen Link zu einer Erklärung über Ihren KI-Einsatz gibt. Das ist keine Pflicht, aber für Aufsicht und Kunden der erste Beleg, dass Sie sich damit befasst haben.
Was das Gesetz sagt
Chatbots: Personen müssen spätestens bei der ersten Interaktion erfahren, dass sie mit einem KI-System interagieren, außer es ist aus dem Kontext offensichtlich. Ein Hinweis in den Nutzungsbedingungen reicht nicht.
Deepfakes: Von KI erzeugte Bilder, Audio- oder Videoinhalte, die echte Personen, Orte oder Ereignisse realistisch zeigen, müssen sichtbar gekennzeichnet werden. Das gilt auch für KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, außer sie wurden echt redaktionell geprüft.
Maschinenlesbare Kennzeichnung: Anbieter generativer KI-Systeme müssen ihre Ausgaben kennzeichnen (z. B. C2PA, Wasserzeichen). Für Systeme, die vor dem 2. 8. 2026 auf dem Markt waren, gilt der 2. 12. 2026.
Art. 50 gilt
oder 3 % des Jahresumsatzes: Höchstbußgeld bei Verstößen gegen Art. 50
Frist für die Kennzeichnung bestehender generativer Systeme
Grenzen
Fragen
Ja. Der AI Act kennt bei den Transparenzpflichten keine Ausnahme nach Unternehmensgröße. Für KMU gilt beim Bußgeld der niedrigere der beiden Beträge (Fixbetrag oder Umsatzanteil).
Art. 50 Abs. 1 verpflichtet formal den Anbieter des KI-Systems. Ein Chatbot auf Ihrer Website, unter Ihrem Namen und mit Ihren Einstellungen, liegt aber praktisch in Ihrer Verantwortung. Am einfachsten ist eine erste Nachricht, die klar sagt, dass es ein KI-Assistent ist.
Kurz und am Anfang des Gesprächs, z. B. „Hallo! Ich bin der KI-Assistent von Firma X. Schreiben Sie ‚Mitarbeiter‘, um mit einem Menschen zu sprechen.“ Er sollte in der Sprache des Besuchers und vor der ersten Antwort sichtbar sein.
Ein sichtbarer Hinweis ist bei Deepfakes Pflicht: Inhalte, die echte Personen, Orte oder Ereignisse realistisch zeigen. Bei offensichtlich illustrativen oder künstlerischen Bildern ist die Pflicht milder, aber ein Hinweis und erhaltene C2PA-Metadaten vermeiden am einfachsten Zweifel.
In Deutschland ist nach dem KI-MIG die Bundesnetzagentur zentrale Marktüberwachungsbehörde; in Österreich ist die KI-Servicestelle der RTR erste Anlaufstelle. Art. 50 gilt als EU-Verordnung unmittelbar, auch in Kroatien, wo das Durchführungsgesetz noch in Arbeit ist.
Wir speichern nur die Domain, die Uhrzeit und das Gesamtergebnis für die Statistik. Ihre IP-Adresse im Klartext und den Seiteninhalt speichern wir nicht.
Interesse anmelden
Demnächst: monatliches automatisches Monitoring Ihrer Website und ein fertiges Maßnahmenpaket (KI-Hinweis für den Chatbot, Kennzeichnung von KI-Bildern, Vorlage für eine KI-Richtlinie). Mit der Anmeldung erhalten Sie zusätzlich eine kostenlose manuelle Prüfung einer Seite.